23. Mai: Tag des Grundgesetzes
Art. 1 Abs. 1 GG:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Der Parlamentarische Rat trat am 1. September 1948 in Bonn zusammen. Aufgabe des Parlamentarischen Rates war es, eine provisorische Verfassung für die Länder der westlichen Besatzungszonen auszuarbeiten – „provisorisch“ um die Spaltung Deutschlands nicht weiter zu vertiefen. Fehler der Weimarer Verfassung sollten vermieden und eine Rückkehr zur Diktatur verhindert werden. Nach langen Debatten wurde in Artikel 3 des Grundgesetzes eingefügt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.
Am 08. Mai beschloss der Parlamentarische Rat das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn verkündet und die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

